Geltungsbereich
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Webpräsenz www.feiermeier.de (Online-Shop “feiermeier – alles für Party & Event” einschließlich aller untergeordneten Seiten).
Stand der Vereinbarkeit mit der BITV 2.0
Die Website ist teilweise vereinbar mit den Anforderungen der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) und der zugrundeliegenden europäischen Norm EN 301 549. Das bedeutet, dass die meisten grundlegenden Anforderungen an die Barrierefreiheit erfüllt werden, es jedoch einige Unvereinbarkeiten gibt. Konkret sind noch folgende Barrieren vorhanden: Einige Bilder und Grafiken verfügen nicht über einen geeigneten Alternativtext, Formularfelder sind teilweise nicht korrekt beschriftet, und einzelne Bedienelemente (z.B. das Navigationsmenü und modale Fenster) sind noch nicht vollständig per Tastatur bedienbar. Diese bekannten Barrierefreiheitsprobleme werden derzeit behoben. Sobald die Korrekturen abgeschlossen sind, wird diese Erklärung entsprechend aktualisiert.
Datum der Erklärung
Diese Erklärung wurde am 05.06.2025 erstellt und zuletzt am 05.06.2025 überprüft. (Hinweis: Die Inhalte der Erklärung werden mindestens einmal jährlich oder bei bedeutenden Änderungen der Webpräsenz aktualisiert.)
Feedback und Kontaktmöglichkeiten
Wir arbeiten kontinuierlich daran, die Zugänglichkeit unseres Online-Angebots zu verbessern. Wenn dir Barrieren auf unserer Website auffallen oder du Fragen zur Umsetzung der Barrierefreiheit hast, freuen wir uns auf deine Rückmeldung. Bitte melde dich per E-Mail bei unserem Team unter info@feiermeier.de. Wir werden dein Feedback prüfen und dir so bald wie möglich antworten.
Durchsetzungsverfahren
Solltest du mit unserer Antwort auf dein Feedback nicht zufrieden sein oder der Ansicht sein, dass wir gegen die Barrierefreiheitsrichtlinien verstoßen, kannst du dich an die zuständige Durchsetzungsstelle wenden. Dies ist in Deutschland die Marktüberwachungsbehörde gemäß BFSG. Die zentrale Anlaufstelle ist derzeit die Überwachungsstelle des Bundes für Barrierefreiheit von Informationstechnik (BFIT-Bund)netz-barrierefrei.de. Du kannst diese über ihre Website www.bfit-bund.de kontaktieren. Dort besteht die Möglichkeit, ein Schlichtungsverfahren einzuleiten oder die Überprüfung der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen zu veranlassen.
(Stand der Erklärung: 5. Juni 2025)